Selbstverständlich werden Sie durch unsere Kanzlei in sämtlichen Streitigkeiten mit Dritten
umfänglich beraten und sowohl außer gerichtlich als auch gerichtlich vertreten.
Lediglich beispielhaft sollen an dieser Stelle möglich Problemfelder genannt werden:
– Nachbarschaftsstreitigkeiten
– Probleme bei der Abwicklung von Verträgen zwischen Privatpersonen und/oder
Geschäftspersonen
– Erwerb und Nutzung von Grundeigentum
– Schadensersatz