Rechtsanwalt Nürnberg Ausländerrecht
Zum Ausländerrecht gehört im Wesentlichen das Recht von Menschen, die keine deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen, zur Einreise und zu dem Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland.
Dabei wird zwischen den EU und Nicht-EU Bürgern unterschieden.
Wir beraten Sie gerne auf dem gesamten Gebiet des Ausländerrechts, insbesondere
für die EU-Bürger:
– Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (Freizügigkeitsbescheinigung-EU)
– Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung
– selbständige Tätigkeit
– Sozialleistungen (Kindergeld, ALG I und II (Hartz IV))
– Aufenthaltsrecht der Angehörigen etc.
für die Nicht-EU-Bürger:
– Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (Visum, Aufenthaltstitel oder
Fiktionsbescheinigung)
– Erteilung, Versagung und Widerruf von Aufenthaltstiteln
– Ausreisepflicht und Abschiebung
– das Recht zur Aufnahme einer Tätigkeit, insbesondere Erteilung einer Arbeitserlaubnis
– Eheschließung